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Bau- und Parzellierungsgenehmigungen
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Minister Henry (Ecolo) will nichts davon hören
Verlängerung der Straffreiheit bei „urbanistischen Vergehen“ angefragt

Der ostbelgische Regionalabgeordnete Edmund Stoffels (SP) hat im Rahmen der Arbeiten in der Kommission für Raumordnung unlängst dafür plädiert, dass diejenigen, die spontan eine Anfrage auf Regularisierungsgenehmigung einreichen, auch weiter nicht mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden. Zur Information: wer anders gebaut hat als genehmigt oder wer gebaut hat ohne Genehmigung, muss diese „urbanistische Übertretung“ korrigieren. Das kann er entweder durch eine nachträgliche Genehmigung (Regularisierung – insofern überhaupt eine nachträgliche Genehmigung möglich ist) oder durch die Zahlung einer Geldsumme oder dadurch, dass die Arbeiten rückgängig gemacht werden. Bevor jedoch eine Regularisierung erteilt werden kann, ist eine Verwaltungsstrafe fällig.

Wird die Regularisierung spontan vom Antragsteller selbst eingereicht, war es bis Ende 2009 so, dass die Verwaltungsstrafe entfiel. Wurde die Regularisierung fällig auf Basis einer Anzeige oder einer Denunziation, dann war die Verwaltungsstrafe immer zu zahlen, bevor überhaupt eine Regularisierung in Frage kam. Stoffels fragte den Minister, die Frist von Ende 2009 um weitere Monate zu verlängern, denn viele Antragsteller hätten zwar gerne einen Regularisierungsantrag eingereicht, wenn denn ihr Architekt Zeit gefunden hätte, den entsprechenden Antrag rechtzeitig vorzubereiten.

Anträge zeitlich nicht mehr geschafft

Es war also, so der Regionalabgeordnete, nicht immer der „schlechte Wille“ des Antragstellers, dass es nicht rechtzeitig zu einem Antrag kam. Vor Ende des Jahres hatte der Minister im Zwiegespräch Bereitschaft signalisiert, positiv auf dieses Anliegen zu reagieren. Jetzt konkret mit der Anfrage konfrontiert, ändert der Minister seine Meinung und verweigert die Fristverlängerung. Er verwies darauf, dass die entsprechenden Regeln seit dem 24. Mai 2007 in Kraft sind.

Stoffels: „das ist richtig, doch  welcher Normalbürger liest ein Dekret oder das belgische Staatsblatt? Die meisten wurden doch erst richtig darauf aufmerksam, seit einige Gemeinden in ihren Publikationen darüber informierten. Dadurch entstand ein Rennen gegen die Zeit, dass wegen Überarbeitung der Architekten des jeweiligen Bauherrn oft nicht mehr zu gewinnen war. Daher meine Anfrage.“ Der Minister bot an, das gesamte Regelwerk bzgl. der „urbanistischen Übertretungen“ im Rahmen der Auswertung des CWATUP (das zuständige Gesetzbuch) unter die Lupe zu nehmen.

Die Kirche im Dorf belassen

In seiner Replik kündigte der Regionalabgeordnete seine Marschroute zu diesem Thema an :

1. Man solle die Bürger nicht für alles oder nichts immer wieder schikanieren. Manchmal seien die Übertretungen dermaßen banal, dass es übertreiben ist, aus allem eine Strafakte zu machen. Er fordere den Minister auf, zwischen schweren und banalen Übertretungen zu unterscheiden und die per Regierungserlass deutlich zu formulieren, damit  im Anschluss nicht immer neu hin und her interpretiert werden muss, was denn nun schwerwiegend und was als banal einzustufen ist.

2. Man solle dem Bürger nicht jede Freiheit nehmen, indem man die Regelwerke zu kompromisslos anwendet. Je kompromissloser eine Gemeinde sich zeige, wenn sie einen Bauantrag bearbeitet, um so mehr provoziere sie den Bürger, sich trotz aller Einschränkungen die eine oder andere Freiheit zu genehmigen – etwa nach der Devise „trop de règle tue la règle“.  Und es müsse auch nicht ein Bau wie der andere aussehen. Auch in urbanistischen Fragen sei etwas mehr Individualität durchaus attraktiv. Es komme eben auf die Ausgewogenheit an zwischen „homogenen Ortsbildern“ und „individuellem Baustil“.

3. Man solle auch nicht außer acht lassen, dass die Region und die Gemeinden jahrelang die „urbanistische Übertretung“ stillschweigend toleriert und damit eine de-facto-situation geschaffen habe, bei der die Abweichung von der Rechtslage als unbedeutend empfunden wurde. Sehr oft haben die Verantwortlichen jahre- und jahrzehntelang weggeschaut und die Übertretung nicht sehen wollen. Ja, in verschiedenen Gemeinden habe es in der Vergangenheit  sogar mündliche Zusagen seitens der Gemeindeverantwortlichen gegeben, von der erteilten Genehmigung hier oder da abzuweichen. Somit habe der Bürger sich in Übereinstimmung mit dem Gesetz gewähnt. Man solle nun die Kirche im Dorf lassen.

4. Schließlich sei ihm zu Ohren gekommen, dass die meisten „urbanistischen Übertretungen“ nur deswegen geahndet werden, weil eine bewusste oder unbewusste Denunziation vorliege. Erstens – so Stoffels – verabscheue er eine Politik, die Denunziantentum regelrecht ermutige. Und zweitens würde dadurch so manches nachbarschaftliche Verhältnis nachhaltig zerstört. Ein Beispiel : ein Nachbar versucht, seine Kellergarage zu rechtfertigen, indem er die Kellergaragen der anderen fotografiert. Wenn diese nun nicht genehmigt sind, kommt der Stein ins Rollen und der Krach ist vorprogrammiert, wobei niemand sich bis dato an den bestehenden Kellergaragen gestört hatte.  So zerstöre man mutwillig ein soziales Netz, das am Ende wertvoller ist als „urbanistische Orthodoxie“.

Kurzum, auf den wallonischen Gesetzgeber kommt ein delikates Stück Arbeit zu. Regierung und Parlament hoffen nun, dass dieses schnellstmöglich in Angriff genommen und bis zum Jahresende erfolgreich abgeschlossen werden kann.

   
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